Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Haushaltsgesetz 2004

HG 2004

§ 1 Feststellung des Haushaltsplanes

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Landes

Brandenburg für das Haushaltsjahr 2004 wird in Einnahmen und Ausgaben auf

9 801 992 200 Euro festgestellt.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 2 123 667

700 Euro festgestellt.

§ 2